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Trennung - Scheidung - Folgen

Rechtliche Wege aus der Krise

Man steht vor den Trümmern einer Beziehung, kaum etwas verletzt mehr.

Wenn eine Ehe scheitert, stellt sich automatisch die Frage: Wie geht es weiter?

Egal, ob eine Beziehung abrupt zerbricht oder nach vielen Jahren die Liebe von der Gewohnheit und dem Alltag verdrängt wurde, die Entscheidung, sich zu trennen, ist der erste Schritt eines Weges, an deren Ende der Neuanfang steht.

Es kommt darauf an, wie sich die Trennung vollzieht und wie jeder Partner für sich den Trennungsschmerz verarbeitet. So kann die sich damit anschließende Scheidung zu einem langwierigen nervenaufreibenden Verfahren vor Gericht führen.

Wenn die Scheidungswilligen es aber trotz Trennung schaffen, noch fair miteinander umzugehen, wird die Scheidung zügig und mit geringstmöglichster Belastung für die Beteiligten erfolgen können.

Tatsache ist, dass die Scheidung und deren Folgen rechtlich eine komplexe Angelegenheit ist.

Da in Scheidungsverfahren der sogenannte Anwaltszwang besteht, muss derjenige, der die Scheidung einreichen möchte, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt aufsuchen, nur diese/r kann den Scheidungsantrag bei Gericht stellen.

Kommen Sie zu mir! Ich bin gerne für Sie da.

Wer Sozialleistungen bezieht oder nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann für sein Scheidungsverfahren Verfahrenskostenhilfe bekommen. Ich prüfe dieses auf jeden Fall und werde auch bei dem Ausfüllen der entsprechenden Formulare helfen, die dann bei Gericht eingereicht werden.

Voraussetzung für die Stellung eines Scheidungsantrages ist, dass die Ehe im juristischen Sinne gescheitert ist, wenn also die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen.

Dieses wird erst angenommen nach dem Ablauf des sogenannten "Trennungsjahres". Die Eheparnter müssen also jedenfalls ein Jahr getrennt gelebt haben, bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann.

Eine Ausnahme kommt nur in Betracht bei dem Vorliegen einer unzumutbaren Härte, diese wird insbesondere bei ehelicher Gewalt angenommen.

Für eine Trennung ist es nicht unbedingt notwendig, auch räumlich getrennt zu leben. Es reicht aus, dass es getrennte Schlafbereiche gibt und keine gegenseitige Versorgung mehr stattfindet. Es darf keine häusliche Gemeinschaft bestehen.

Um nach dem Trennungsjahr geschieden zu werden, müssen entweder beide Ehepartner die Scheidung beantragen oder der Partner, der keinen eigenen Antrag stellt, muss der Scheidung zustimmen.

Liegt keine Einvernehmlichkeit vor, weil z.B. eine der Parteien der Scheidung nicht zustimmt, prüft das Gericht, ob die Ehe gescheitert ist. Das Gesetz geht davon aus, dass unwiderlegbar vermutet wird, dass die Ehe jedenfalls gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.

Mit dem Scheidungsverfahren wird auch der Versorgungsausgleich durchgeführt. Hierbei geht es um die gleichmäßige Verteilung der Renten- und Pensionsanwartschaften, die von den Ehepartnern währen der Ehezeit erarbeitet worden sind.

Die notwendigen Formulare übersendet das Gericht, bzw. zur Weiterleitung über mich.

Besteht ansonsten Einvernehmen, hängt die Dauer des Scheidungsverfahrens nur von der Dauer der Durchführung des Versorgungsausgleichs ab. Wurden die Formulare sorgfältig ausgefüllt sollte jedenfalls mit einer Dauer von vier bis fünf Monaten gerechnet werden.

Diese Zeit ist zu nutzen, um sich über die weiteren Scheidungsfolgen, soweit noch nicht geschehen, zu einigen.

Hierzu kann eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen werden. Diese ist in jedem Fall sinnvoll, wenn wirtschaftliche und unterhaltsrechtliche Fragen zu klären sind und ein Zugewinnausgleich in Betracht kommt. Denn mit der Scheidung sind die gemeinsamen Finanzen zu regeln und der Hausrat ist aufzuteilen.

Unterhaltsansprüche sind zu prüfen. Eine rechtzeitige Beratung ist anzuraten, denn Unterhalt kann es auch schon während der Trennung geben, dann spricht man vom Trennungsunterhalt. Dieser steht dem Partner zu, der bedürftig ist. Ist der andere Partner leistungsfähig, was in der Regel anzunehmen ist, wenn er über ein höheres Einkommen verfügt, muss er Trennungsunterhalt zahlen. Höhe und Ausnahmen werden von mir geprüft.

Nach der Scheidung kommt ggf. ein nachehelicher Unterhaltsanspruch in Betracht.

Nicht zu vergessen ist der Kindesunterhalt, der von dem Elternteil zu zahlen ist, bei dem das Kind nicht wohnt. Grundlage für die Berechnung bildet die Düsseldorfer Tabelle. Zum Wohle des Kindes müssen die Eltern in jedem Fall versuchen, die emotionale Last der Trennung nicht auf das Kind zu übertragen. Sie dürfen auch das Kind nicht gegen das andere Elternteil versuchen zu instrumentalisieren. Kinder leiden, wenn sie in einen Loyalitätskonflikt geraten.

Sorgerecht und Umgang orientieren sich immer am Wohl des Kindes. In der Regel werden die sich scheiden lassenden Elternteile das gemeinsame Sorgerecht weiterhin ausüben.

Notwendig ist auch eine sorgfältige Regelung des Umgangs.

Eine Scheidung trennt die Ehepartner voneinander, darf aber nicht die Eltern-Kind-Beziehung belasten oder gar trennen. Auch wenn man kein Ehepartner mehr ist, bleibt aber das Sein als Mutter oder Vater. Nur so wird dem Kind die Sicherheit gegeben, dass sich trotz der Scheidung nichts an der Liebe zu dem Kind geändert hat und das beide Elternteile auch weiterhin für das Kind da sein werden. Daher ist gemeinsam ein optimales Umgangsmodel zu erarbeiten.

Scheidung - ein emotionaler Verarbeitungsprozeß und eine Klärung rechtlicher Notwendigkeiten an deren Ende immer der persönliche Neuanfang steht.

Sandra Kröger

Rechtsanwältin

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